Weitergabe von Immobilien – Das sollten Sie beachten!

Bei der Grunderwerbssteuer kommt es seit der Neuregelung, die am 31.05.2014 in Kraft getreten ist, darauf an von wem eine Immobilie erworben wird. Die Bemessungsgrundlage und der Steuersatz sind davon abhängig, ob ein Erwerb im engsten Familienkreis stattfindet oder außerhalb dessen.

 

Tipps für Ihre persönlichen Finanzen:

Tipp 1 – Umwege

Ein Ehepaar will seinem Sohn und dessen Lebensgefährtin eine Immobilie schenken. In diesem Fall ist nur der Sohn steuerbegünstigt, seine Partnerin muss für ihren Anteil voll zahlen, weil sie nicht zu den engsten Familienkreis der Eltern ihres Lebensgefährten zählt. Um Geld zu sparen, ist es besser, wenn die Eltern die Immobilie ihrem Sohn überschreiben und dieser sie seiner Partnerin weitergibt, da die Lebensgefährtin wieder unter den steuerbegünstigten Familienverbund des Sohnes fällt.

Tipp 2 – Geschwister

Ein Mann will seiner Schwester eine Immobilie schenken. Die Schwester fällt jedoch nicht unter den engsten Familienkreis. Eine bessere Lösung ist es, die Immobilie zuerst an ein Elternteil zu übertragen, der sie dann an sein anderes Kind weitergibt.

Tipp 3 – Lebensgefährten

Ein unverheiratetes Paar hat einen gemeinsamen Hauptwohnsitz. Sie geben diesen auf um im Zuge dessen, eine Immobilie von einem Partner auf den anderen zu übertragen. Auch hier gilt die Steuerbegünstigung, wenn die Übertragung zeitnah erfolgt, etwa innerhalb eines Jahres.

Tipp 4 – Kaufpreis

Eine Immobilie wird außerhalb des begünstigten Familienkreises verkauft. In diesem Fall gilt der Kaufpreis als Bemessungsgrundlage für die Steuer. Schummeln bringt nichts, nur wenn der Kaufpreis halbwegs realistisch ist, wird er als Bemessungsgrundlage herangezogen.

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