Wissenswertes über die Vorsorgevollmacht
Der Gedanke an Schicksalsschläge, wie schwerwiegende Krankheiten oder tragische Unfälle ist oft schwer zu ertragen. Es kann jedoch einen gewissen Halt geben, zumindest im rechtlichen Bereich Vorsorge zu treffen und die Frage „Was passiert, wenn ich nicht mehr entscheiden kann?“ selbst zu beantworten.
Die österreichische Rechtsordnung bietet nunmehr seit mehreren Jahren die Möglichkeit eine Vorsorgevollmacht zu errichten, mit welcher ich selbstbestimmt festlegen kann, wer für mich in welchen Bereichen in meinem Sinn entscheidet, wenn ich dazu nicht mehr fähig bin.
Die Vorsorgevollmacht bietet vielfältige Möglichkeiten und Vorteile, wie zum Beispiel:
- Es können mehrere Vertrauenspersonen oder auch Ersatzbevollmächtigte bestimmt werden.
- Der Wirkungsbereich kann individuell und sehr weitreichend gestaltet werden, etwa bis hin zu Entscheidungen in medizinischen Angelegenheiten, wodurch die Errichtung einer Patientenverfügung nicht mehr erforderlich ist.
- Auch für konkrete Geschäfte, wie für den Verkauf einer Wohnung oder eines Kraftfahrzeuges, kann die Vertretungsbefugnis erteilt werden.
- Auch Unternehmer können Vertrauenspersonen zielgenau bevollmächtigen, um ihr Unternehmen fortzuführen.
- Die bevollmächtigte Vertrauensperson unterliegt grundsätzlich nicht der gerichtlichen Kontrolle, muss jedoch immer zum Wohl der vertretenen Person handeln.
- Die Vorsorgevollmacht wird nur rechtswirksam, wenn ein ärztliches Zeugnis den Verlust der Entscheidungsfähigkeit bescheinigt und endet bei Widerruf oder Wiedererlangung der Entscheidungsfähigkeit.
- Die Originalurkunde verwahrt der Notar, ein Verlust ist ausgeschlossen.
Dr. Wolfgang Suppan und sein Team beraten Sie im Zusammenhang mit diesem Thema gerne umfassend und individuell.