Beglaubigung
und Beurkundung.
Beglaubigungen haben besondere Beweiskraft und dienen der Rechtssicherheit und dem Konsument:innenschutz. Dies liegt daran, dass für die Durchführung notarieller Beurkundungen bzw. für den Notar strenge Prüfungs- und Belehrungspflichten gelten. Darum zählen öffentliche Urkunden als das sicherste Beweismittel für die Echtheit und Richtigkeit eines Dokuments. Die Beurkundung oder Beglaubigung eines Notars erkennt man daran, dass seiner Unterschrift das Amtssiegel beigesetzt ist. Der Notar darf dieses Siegel nur für seine notariellen Amtsgeschäfte gebrauchen. Für die Errichtung elektronischer Urkunden steht dem Notar die elektronische Beurkundungssignatur zur Verfügung.
Termin
Im Rechtsverkehr spielen die Richtigkeit von Urkunden und die Echtheit von Unterschriften eine entscheidende Rolle. Bei Angelegenheiten von großer Bedeutung hat der Gesetzgebber Formvorschriften vorgesehen, die verlangen, dass die unterschreibende Partei seine bzw. ihre Identität vor dem Notar mit einem Lichtbildausweis nachweisen muss. Somit sollen Fälschungen von Unterschriften auf Verträgen verhindert.
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Unser Service
Beglaubigung
Bei einer notariellen Beglaubigung wird die Echtheit der händischen Unterschrift des Erklärenden bzw. die Identität einer bestimmten Person bestätigt, die eine Urkunde unterschreibt. Im Unterschied zu einem Notariatsakt sagt eine Beglaubigung nichts über den Inhalt und die Richtigkeit der Urkunde aus. Der Notar bestätigt nur, dass die Unterschrift echt ist.
Beurkundung
Bei einer notariellen Beurkundung haftet der Notar für den Inhalt der Urkunde.
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