Immobilienkauf
und -verkauf.
Sie benötigen einen Kaufvertrag? Durch unsere langjährige Erfahrung bieten wir Ihnen in erster Linie eine kompetente Beratung und Dienstleistung, welche in Sachen Immobilien An- und Verkauf erfolgsentscheidend sein kann. Wir helfen Ihnen, Zeit, Nerven und Geld zu sparen. Das gelingt uns durch eine bewährte und eingespielte Vorgangsweise, welche dafür sorgt, dass Sie sich auf Wesentliches konzentrieren können, während wir alle Punkte für Sie übernehmen. Wir schützen Sie vor späteren teuren Überraschungen oder Streitigkeiten.
Termin
Um bei einem Kauf bzw. Verkauf rechtlich abgesichert zu sein, empfiehlt sich unbedingt die Errichtung eines schriftlichen Kaufvertrages. Dieser ist eine übereinstimmende Willenserklärung zwischem Verkäufer:in und dem Käufer:in, Sachgüter gegen Geld zu überlassen. Unser Notariat steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und schützt Sie vor unliebsamen Überraschungen.
- Ist die verkaufende Partei wirklich Eigentümer:in des Grundstücks?
- Wer überwacht die vollständige und pünktliche Bezahlung des Kaufpreises?
- Ist die Dienstbarkeit der Zufahrt geregelt?
- Lastet noch eine Hypothek am Haus?
Unser Service
Errichtung von Kaufverträgen
In unseren Kaufverträgen werden alle Rechte und Pflichten zum Wohle sämtlicher Vertragsparteien geregelt. Mittels gesonderter Treuhandverträge wird die Kaufsumme abgesichert.
Jeder Standpunkt ist uns wichtig und fließt in die Vertragsgestaltung ein.
Beurkundung und Vertragsunterzeichnung
Nach Unterfertigung des Kaufvertrages beurkunden wir die Vertragsunterzeichnung und erwirken die Anmerkung der Rangordnung im Grundbuch. Hierbei handelt es sich um eine Sicherheit für Sie als Käufer:in, um zu vermeiden, dass Ihre gewünschte Immobilie anderweitig verkauft wird.
Lastenfreistellung bei Pfandrechten
Sind auf der verkaufsgegenständlichen Liegenschaft Pfandrechte eingetragen, so holen wir von den jeweiligen Banken eine Lastenfreistellung ein.
Erklärungen und Begünstigungen
Nicht nur die Pfandrechte, sondern auch alle sonstigen Belastungen die sich auf der vertragsgegenständlichen Liegenschaft befinden, werden von uns, als Ihr Vertragserrichter thematisiert.
Steuerberechnung und -abführung
Liegenschaftskäufe unterliegen der Grunderwerbsteuer für Käufer:innen und der Immobilienertragssteuer für Verkäufer:innen. In den meisten Fällen der Liegenschaftsübertragung wird die Steuer von uns mittels Selbstberechnungserklärung berechnet und an das Finanzamt abgeführt. Dies hat den Vorteil, dass die Eintragung im Grundbuch rascher erfolgt.
Wir ziehen zusammen - was müssen wir beachten?
Wissenswertes über die Vollsorgevollmacht
Alles rund um die Weitergabe von Immobilien