Verlassenschafts-
verfahren.
Jedes Verlassenschaftsverfahren beginnt mit der Todesfallaufnahme. Dabei erhebt der Notar als Gerichtskommissär alle näheren Umstände, die für das Verlassenschaftsverfahren notwendig sind. Zu diesem Zweck werden Personen geladen, die über persönliche und vermögensrechtliche Belange des Verstorbenen Bescheid wissen.