Verlassenschafts-
verfahren.

Jedes Verlassenschaftsverfahren beginnt mit der Todesfallaufnahme. Dabei erhebt der Notar als Gerichtskommissär alle näheren Umstände, die für das Verlassenschaftsverfahren notwendig sind. Zu diesem Zweck werden Personen geladen, die über persönliche und vermögensrechtliche Belange des Verstorbenen Bescheid wissen.

Termin

Habe ich einen automatischen Anspruch auf mein Erbe?

Unser Service

Antritt des Erbes

Wer Ihr zuständiger Gerichtskommissär ist, erfahren Sie am Bezirksgericht und bei ihrem Notar. Der Notar als Gerichtskommissär hilft Ihnen bei allen Fragen rund um das Verlassenschaftsverfahren. Bitte beachten Sie, dass in Österreich niemand automatisch Erbe ist und daher nicht automatisch verpflichtet ist, Schulden des Verstorbenen zu begleichen, andererseits aber auch nicht ermächtigt ist, Dinge des Verstorbenen eigenmächtig in Besitz zu nehmen.

Am Ende eines Verlassenschaftsverfahrens steht der Einantwortungsbeschluss. Dieses Dokument, das vom Bezirksgericht ausgestellt und persönlich zugestellt wird, dient dem Erben als Ausweis für seine Erbenstellung.

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